AGB – tormin.BRAND GmbH

tormin.BRAND GmbH

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Verträge der tormin.BRAND GmbH mit Unternehmern über Leistungen in den Bereichen Website & digitale Struktur, Sichtbarkeit & Anfragegenerierung, Mitarbeitergewinnung & Bewerberstrecke sowie Praxisnachfolge & Nachfolgerstrecke.

Stand Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der tormin.BRAND GmbH, Reutherstraße 1c, 53773 Hennef (Sieg), Amtsgericht Siegburg HRB 19701 („tormin.BRAND“). Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die tormin.BRAND GmbH.

1.2tormin.BRAND schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit seiner Bestellung versichert der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

1.3Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, tormin.BRAND stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Die Fassung wird in der Auftragsbestätigung mit ihrem Stand bezeichnet und ihr als Anlage beigefügt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsunterlagen, Rangfolge

2.1Angebote von tormin.BRAND sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig; danach sind sie gegenstandslos. Der Kunde nimmt ein Angebot an, indem er es im Online-Kundenbereich von tormin.BRAND („Conference-Center“) verbindlich annimmt oder die Annahme in Textform erklärt.

2.2Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung von tormin.BRAND in Textform zustande. Erst die Auftragsbestätigung begründet einen Anspruch auf Leistung. tormin.BRAND kann die Annahme eines Angebots ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

2.3tormin.BRAND dokumentiert den Zeitpunkt der Annahme, den Inhalt des angenommenen Angebots sowie den Stand der AGB (Annahmeprotokoll). Das Annahmeprotokoll wird der Auftragsbestätigung beigefügt.

2.4Vertragsunterlagen sind:

  1. die Auftragsbestätigung einschließlich der dort genannten Module, Kontingente, Preise, Laufzeiten und Kündigungstermine,
  2. die Onboarding-Checkliste (Voraussetzungen und Mitwirkung des Kunden),
  3. die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO,
  4. diese AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
  5. Auftragsbestätigung und sonstige Individualvereinbarungen in Textform, (2) diese AGB, (3) Angebot. Der SFGUmsetzungsplan nach § 5 ist ein Planungsdokument und steht im Rang unter allen genannten Unterlagen. Was in der Auftragsbestätigung nicht genannt ist, ist nicht geschuldet.

2.5Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Änderungswünsche zum laufenden Auftrag richtet der Kunde an vertrag@tormin-brand.de. Der Umsetzungsplan nach § 5 ist keine Vertragsänderung.

2.6tormin.BRAND ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Leistungen auch für Wettbewerber des Kunden zu erbringen und zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen. Für Unterauftragnehmer haftet tormin.BRAND wie für eigenes Handeln.

§ 3 Leistungsart: Dienstleistungen, Werkleistungen, kein Erfolgsversprechen

3.1tormin.BRAND erbringt ihre Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit in Ziffer 3.2 nichts anderes bestimmt ist. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden nach professionellen Standards, insbesondere die Bereithaltung des Betreuungsteams, die Einrichtung und Steuerung der beauftragten Maßnahmen und die Erbringung der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen auf Abruf.

3.2Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB sind ausschließlich die abgrenzbaren, abnahmefähigen Arbeitsergebnisse, die in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind – insbesondere die erstmalige Erstellung einer Website, Landingpage, Karriereseite oder Anfrageseite sowie die Erstellung von Grafiken, Anzeigenmotiven und Videoschnitten. Für diese gilt ergänzend § 9 (Abnahme). Alle übrigen Leistungen, insbesondere Einrichtung und Verwaltung von Konten, Kampagnenaufbau und -steuerung, Betreuung, Beratung und Support, sind Dienstleistungen.

3.3Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Nicht geschuldet sind insbesondere – sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als Beschaffenheit vereinbart – eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewerbungen, Einstellungen, Anfragen, Patienten, Buchungen, Interessenten oder Übernahmekandidaten, Website-Besucher, Reichweiten, Klickoder Konversionsraten, Umsatzsteigerungen, Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Systemen sowie das Zustandekommen einer Praxisübergabe. Der Vergütungsanspruch von tormin.BRAND besteht unabhängig davon, ob die wirtschaftlichen Ziele des Kunden erreicht werden.

3.4Zielbeschreibungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Umsetzungsplan (etwa „Ausrichtung der Betreuung“, „Schwerpunkte“ oder Planungsangaben zu Zeiträumen) beschreiben die Zielrichtung der Zusammenarbeit. Sie sind keine eigenständigen Leistungen und kein Leistungs- oder Erfolgsversprechen.

3.5Das wirtschaftliche Risiko der Nutzung der Leistungen trägt der Kunde. Ergebnisse von Werbemaßnahmen hängen insbesondere von Werbebudget, Markt, Region, Angebot, Mitwirkung des Kunden und den Regeln der jeweiligen Plattform ab.

§ 4 Leistungsumfang, Module, Abrufmodell

4.1tormin.BRAND bietet ihre Leistungen in Modulen an:

  1. Modul 1 – Website & digitale Struktur,
  2. Modul 2 – Sichtbarkeit & Anfragegenerierung,
  3. Modul 3 – Mitarbeitergewinnung & Bewerberstrecke,
  4. Modul 4 – Praxisnachfolge & Nachfolgerstrecke. Beauftragt sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Module. Module, die in der Auftragsbestätigung nicht genannt sind, sind nicht Vertragsgegenstand.

4.2Art und Umfang der Leistungen je Modul ergeben sich abschließend aus der Modulbeschreibung und den Kontingenten in der Auftragsbestätigung. Die Modulbeschreibung unterscheidet je Modul zwischen einmaligen Einrichtungsleistungen („Setup“) und laufenden Leistungen („Betreuung“). Sie nennt die Bausteine, aus denen der SFG-Umsetzungsplan nach § 5 die für den Kunden geeigneten auswählt; Kontingente sind Obergrenzen („bis zu“). Ein Anspruch auf Umsetzung jedes einzelnen Bausteins besteht nicht, soweit der Zweck des Moduls gewahrt bleibt.

4.3Die monatliche Pauschale vergütet die Bereithaltung des Betreuungsteams und die in der Modulbeschreibung aufgeführten laufenden Leistungen auf Abruf. Sie ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welchem Umfang der Kunde Leistungen abruft.

4.4Leistungen auf Abruf ruft der Kunde in Textform an service@tormin-brand.de ab, zusammen mit den dafür erforderlichen Inhalten, Zugängen und Freigaben. Ein Abruf ohne vollständige Beistellung gilt als nicht erfolgt; tormin.BRAND benennt das Fehlende in Textform. Telefonische oder mündliche Anfragen gelten als Abruf erst, wenn tormin.BRAND sie in Textform bestätigt hat.

4.5Kontingente gelten „bis zu“ je Kalendermonat. Nicht abgerufene Kontingente verfallen mit Ablauf des Kalendermonats; eine Übertragung, Erstattung, Verrechnung oder Gutschrift findet nicht statt. Eine Inanspruchnahme unterhalb des Kontingents führt nicht zu einer Minderung.

4.6tormin.BRAND beginnt mit der Bearbeitung eines vollständigen Abrufs innerhalb von drei Werktagen. Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn tormin.BRAND sie in Textform bestätigt hat. Zeitraumangaben im Angebot oder in der Auftragsbestätigung (etwa „in der Regel 4 bis 10 Wochen“) sind Planungsangaben.

4.7Die Auswahl der im Einzelfall geeigneten Maßnahmen, Plattformen, Formate, Zielgruppen und Reihenfolgen innerhalb der Modulbeschreibung trifft tormin.BRAND nach fachlichem Ermessen auf Grundlage des Onboarding-Gesprächs, des Umsetzungsplans und der laufenden Auswertung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer bestimmten Plattform oder eines bestimmten Formats besteht nicht, sofern die Auftragsbestätigung dies nicht ausdrücklich vorsieht.

4.8Lieferungen gelten als freigegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung Änderungswünsche in Textform mitteilt. Eine Korrekturschleife je Lieferung ist enthalten; weitere Korrekturen gelten als neuer Abruf und werden auf das Kontingent angerechnet. Für Werkleistungen gilt vorrangig § 9.

4.9tormin.BRAND darf einzelne Leistungen aus sachlichem Grund (insbesondere bei Änderungen von Plattformen, Schnittstellen oder Rechtslage) anpassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck gewahrt bleibt.

§ 5 Onboarding-Gespräch, SFG-Umsetzungsplan, Konten

5.1Nach Zugang der Auftragsbestätigung bietet tormin.BRAND dem Kunden innerhalb von fünf Werktagen Termine für ein Onboarding-Gespräch an; das Gespräch findet innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung statt. Der Kunde übermittelt vorab die in der Onboarding-Checkliste genannten Informationen und Zugänge. Gegenstand des Gesprächs sind der Ist-Stand der Konten, Zugänge und Inhalte des Kunden, die Ausrichtung der Betreuung, der Werbebudgetrahmen nach § 7 und die Auswahl der Bausteine aus der Modulbeschreibung für die beauftragten Module.

5.2Auf Grundlage des Onboarding-Gesprächs erstellt tormin.BRAND innerhalb von fünf Werktagen den SFG-Umsetzungsplan und übermittelt ihn dem Kunden in Textform. Der Umsetzungsplan legt Auswahl und Reihenfolge der Bausteine aus der Modulbeschreibung, die zunächst umzusetzenden Maßnahmen, die Zuständigkeiten, die vom Kunden noch beizustellenden Inhalte und Zugänge sowie den Budgetrahmen fest.

5.3Der Kunde gibt den Umsetzungsplan innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung in Textform frei oder teilt in dieser Frist Änderungswünsche mit; eine Überarbeitung ist enthalten. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt der Umsetzungsplan als freigegeben; tormin.BRAND weist bei Übersendung auf diese Folge hin. Mit der Freigabe beginnt die Umsetzung (Setup). Die Freigabe bestätigt die Auswahl der Bausteine, ihre Reihenfolge und den Budgetrahmen; sie erweitert den Leistungsumfang nicht über die Auftragsbestätigung hinaus.

5.4Der Umsetzungsplan ist ein Planungsdokument. Er begründet keine Fertigstellungstermine, ist kein Leistungs- oder Erfolgsversprechen und keine Vertragsänderung. tormin.BRAND darf ihn während der Laufzeit nach fachlichem Ermessen anpassen, insbesondere aufgrund der laufenden Auswertung, geänderter Plattformbedingungen oder geänderter Mitwirkung des Kunden; Anpassungen teilt sie dem Kunden in Textform mit, spätestens im nächsten Leistungs- und Abrufbericht. Anpassungswünsche des Kunden sind Abrufe im Rahmen der Kontingente.

5.5Mündliche Aussagen im Verkaufs- oder Onboarding-Gespräch sind unverbindlich. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Auftragsbestätigung, für die Umsetzung der freigegebene Umsetzungsplan in Textform.

5.6Konten, Seiten, Unternehmensprofile, Werbekonten und Domains werden stets im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt und stehen in seiner Verfügungsgewalt. tormin.BRAND wird nicht Inhaber solcher Konten. Je nach Ist-Stand gilt:

  1. Bestehen die erforderlichen Konten bereits, erteilt der Kunde tormin.BRAND die erforderlichen Partner- oder Administrationszugriffe.
  2. Fehlen Unternehmensprofile oder Werbekonten, unterstützt tormin.BRAND den Kunden bei deren Einrichtung in seinem Namen; die Einrichtung selbst erfolgt im Konto des Kunden.
  3. Bestehen noch keine Konten, unterstützt tormin.BRAND den Kunden bei deren Anlage. Von Plattformen vorgegebene Wartezeiten (etwa vor der Umwandlung eines Profils in ein Unternehmensprofil oder vor der Freischaltung von Werbefunktionen) hat tormin.BRAND nicht zu vertreten.

5.7Termine gelten als vereinbart, wenn tormin.BRAND sie per E-Mail oder Kalendereinladung bestätigt hat. Ein vom Kunden nicht wahrgenommener oder später als 24 Stunden vorher abgesagter Termin gilt als in Anspruch genommen und wird auf das jeweilige Kontingent angerechnet.

§ 6 Mitwirkung und Voraussetzungen des Kunden

6.1Der Kunde stellt tormin.BRAND alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (insbesondere Texte, Fotos, Videos, Logos), Zugänge, Administrationsrechte und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in technisch geeigneter Form zur Verfügung, benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und wirkt während der gesamten Laufzeit mit. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Onboarding-Checkliste.

6.2Für Werbemaßnahmen auf Plattformen Dritter (insbesondere Meta, Google) sind zwingende Voraussetzungen, die der Kunde schafft und während der Laufzeit aufrechterhält:

  1. ein eigenes Werbekonto des Kunden mit einem gültigen, hinterlegten Zahlungsmittel (Kreditkarte, PayPal oder von der Plattform zugelassenes Lastschriftverfahren),
  2. die Zugriffsfreigabe für tormin.BRAND als Partner bzw. Administrator,
  3. ein rechtskonformes Impressum und eine Datenschutzerklärung auf allen beworbenen Seiten,
  4. die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der jeweiligen Plattform.

6.3Fristen und Zeiträume für das Setup beginnen erst mit Freigabe des Umsetzungsplans (§ 5.3), vollständiger Beistellung der erforderlichen Mitwirkung und Zahlungseingang der Setup-Pauschale. tormin.BRAND bestätigt die Vollständigkeit in Textform; dieser Tag ist der Leistungsbeginn für das Setup. Verzögerungen aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung verschieben Leistungsbeginn und Fertigstellung entsprechend; Laufzeit und Vergütung laufen unverändert weiter. Nachweisbaren Mehraufwand kann tormin.BRAND nach dem in der Auftragsbestätigung genannten Stundensatz berechnen, nachdem sie den Kunden in Textform darauf hingewiesen hat.

6.4Erbringt der Kunde die für das Setup erforderliche Mitwirkung (einschließlich Onboarding-Gespräch und Freigabe des Umsetzungsplans) nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Auftragsbestätigung vollständig, obwohl tormin.BRAND ihn in Textform unter Fristsetzung von mindestens 14 Tagen dazu aufgefordert hat, gilt die Setup-Leistung als abgerufen; die Setup-Pauschale bleibt verdient. tormin.BRAND erbringt das Setup auf Abruf nach, sobald die Mitwirkung nachgeholt wird.

6.5Der Kunde sichert zu, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten und Zugängen alle erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechte). Er trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der über seine Domain und seine Konten veröffentlichten Inhalte.

6.6Der Kunde ist für die fachliche und rechtliche Richtigkeit von Aussagen über seine Leistungen verantwortlich, insbesondere nach dem Heilmittelwerbegesetz, dem Wettbewerbsrecht und dem Berufsrecht. tormin.BRAND erstellt Texte und Anzeigen nach den Angaben des Kunden; der Kunde prüft sie vor Freigabe. Weist tormin.BRAND auf rechtliche Bedenken hin, kann sie die Veröffentlichung bis zur Klärung zurückstellen, ohne dass dies ihre Vergütung berührt.

6.7Wird tormin.BRAND wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte, Zugänge oder Weisungen von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde tormin.BRAND auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei. Bei glaubhaften Hinweisen auf eine Rechtsverletzung oder behördlichen Anordnungen darf tormin.BRAND betroffene Inhalte vorübergehend sperren.

6.8Impressum und Datenschutzerklärung stellt der Kunde; tormin.BRAND liefert Vorlagen, übernimmt aber keine Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Pflege.

§ 7 Werbebudget, Budgetrahmen, Drittkosten

7.1Das Werbebudget für Plattformen Dritter ist nicht Bestandteil der Vergütung von tormin.BRAND. Der Kunde legt es fest und trägt es. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar durch die jeweilige Plattform über das im Werbekonto des Kunden hinterlegte Zahlungsmittel – nicht über tormin.BRAND.

7.2In der Auftragsbestätigung oder im Umsetzungsplan wird ein Budgetrahmen mit Untergrenze und Obergrenze je Kalendermonat festgelegt. Innerhalb des Budgetrahmens steuert tormin.BRAND die Verteilung auf Kampagnen, Zielgruppen und Zeiträume nach fachlichem Ermessen. Eine Überschreitung der Obergrenze bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Ohne Budgetrahmen schaltet tormin.BRAND keine Kampagne.

7.3tormin.BRAND darf das Budget innerhalb des Rahmens jederzeit senken oder Kampagnen pausieren, wenn dies fachlich geboten ist (etwa bei unzureichender Leistung einer Kampagne, Plattformbeanstandungen oder wenn der Kunde eingehende Anfragen oder Bewerbungen nicht bearbeiten kann); sie kündigt dies dem Kunden in Textform an. Verlangt der Kunde in Textform eine Senkung oder Pause, setzt tormin.BRAND dies innerhalb eines Werktags um. Jede Änderung des Budgets wird im Leistungs- und Abrufbericht nach § 15 dokumentiert.

7.4Liegt kein Budgetrahmen vor, ist kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt oder wird das Werbekonto von der Plattform gesperrt, läuft keine Kampagne. Die monatliche Pauschale bleibt hiervon unberührt; tormin.BRAND erbringt die übrigen Leistungen weiter.

7.5Empfehlungen von tormin.BRAND zur Höhe des Werbebudgets sind unverbindliche fachliche Einschätzungen. Ein bestimmtes Ergebnis aus einem bestimmten Budget ist nicht geschuldet.

7.6Kosten Dritter, die für die Leistungserbringung erforderlich sind (insbesondere Domains, SSLZertifikate, Lizenzen für Themes, Plugins oder Schriften, Stellenbörsen, Buchungs- und Formularsysteme, Bildrechte), trägt der Kunde. tormin.BRAND belastet solche Kosten nur weiter, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind oder der Kunde ihnen vorher in Textform zugestimmt hat.

§ 8 Vergütung, Fälligkeit, Zahlung, Preisanpassung

8.1Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2Die Setup-Pauschale ist mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig. tormin.BRAND erbringt die SetupLeistungen nach vollständiger Beistellung der Mitwirkung (§ 6.3). Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird die Setup-Pauschale nicht erstattet, soweit die Setup-Leistung erbracht ist oder nach § 6.4 als abgerufen gilt.

8.3Vertragsstart im Sinne dieser AGB ist der Tag, an dem Laufzeit und monatliche Pauschale beginnen. Er ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nennt die Auftragsbestätigung kein festes Datum, ist Vertragsstart der Tag der Freigabe des Umsetzungsplans nach § 5.3, spätestens jedoch der 28. Tag nach Zugang der Auftragsbestätigung. Die monatliche Pauschale ist jeweils monatlich im Voraus fällig; beginnt die Laufzeit nicht an einem Monatsersten, wird der erste Monat anteilig berechnet. Die Auftragsbestätigung kann einen anderen Beginn vorsehen (etwa mit Start der ersten Kampagne). Die erste monatliche Pauschale ist zusammen mit der Setup-Pauschale bei Vertragsstart fällig. Onboarding-Gespräch und Umsetzungsplan sind Teil der Leistungen des ersten Monats; liegen sie vor dem Vertragsstart, sind sie mit der SetupPauschale abgegolten.

8.4Die Zahlung erfolgt per SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage eines vom Kunden erteilten Mandats; Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz werden in der Auftragsbestätigung genannt. Die Auftragsbestätigung bzw. die jeweilige Rechnung gilt als Vorabankündigung (Pre-Notification); die Frist der Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Liegt kein gültiges Mandat vor oder scheitert ein Einzug, sind Rechnungen innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde in Höhe der tatsächlichen Bankkosten; nach einer Rücklastschrift darf tormin.BRAND auf Zahlung per Überweisung umstellen.

8.5Gegen Ansprüche von tormin.BRAND kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

8.6Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als zwölf Monaten sowie in Verlängerungszeiträumen darf tormin.BRAND die monatliche Pauschale frühestens zwölf Monate nach Vertragsstart und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen, soweit sich ihre Kosten (insbesondere Personal, Software, Hosting, Plattformgebühren) verändert haben. Die Anpassung ist auf die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Preisfestsetzung, höchstens jedoch auf 5 % je Anpassung begrenzt. tormin.BRAND kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % oder erfolgt sie innerhalb der Mindestlaufzeit, kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform kündigen; hierauf weist tormin.BRAND in der Ankündigung hin.

§ 9 Abnahme von Werkleistungen, Mängelrechte

9.1Dieser Paragraf gilt für Werkleistungen nach § 3.2. tormin.BRAND stellt das Arbeitsergebnis dem Kunden zur Prüfung bereit (etwa als Vorschau-Link oder Datei) und weist dabei auf die Prüffrist und die Folgen des Fristablaufs hin.

9.2Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung und erklärt in Textform die Abnahme oder benennt konkrete Mängel bzw. Änderungswünsche. Eine Korrekturschleife ist enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche, die nicht auf Mängeln beruhen, sind Abrufe aus dem Kontingent oder werden gesondert beauftragt.

9.3Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel in Textform benennt oder wenn er das Arbeitsergebnis in Gebrauch nimmt, insbesondere seine Veröffentlichung verlangt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9.4Nach Freigabe stellt tormin.BRAND das Arbeitsergebnis online. Der Kunde prüft die veröffentlichte Fassung eigenverantwortlich auf Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

9.5Bei Mängeln ist tormin.BRAND zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde hinsichtlich der betroffenen Werkleistung die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – insoweit vom Vertrag zurücktreten; die übrigen Leistungen bleiben unberührt. Verdeckte Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

9.6Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

9.7Änderungen an abgenommenen Arbeitsergebnissen während der Laufzeit sind Leistungen auf Abruf im Rahmen der Kontingente des jeweiligen Moduls.

§ 10 Zahlungsverzug, Vorfälligkeit, Leistungsaussetzung

10.1Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 €. Für die erste Mahnung nach Verzugseintritt berechnet tormin.BRAND eine Kostenpauschale von 10,00 €, für jede weitere Mahnung 7,50 €; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, tormin.BRAND der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Verzugspauschale wird auf Mahn- und Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

10.2Gerät der Kunde mit zwei monatlichen Pauschalen oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Pauschalen in Verzug, kann tormin.BRAND nach Mahnung mit Fristsetzung von mindestens zehn Kalendertagen die bis zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit bzw. des laufenden Verlängerungszeitraums geschuldeten Pauschalen sofort fällig stellen.

10.3Bei Zahlungsverzug kann tormin.BRAND nach Ankündigung in Textform und Ablauf einer Nachfrist von mindestens fünf Werktagen die Leistungserbringung ganz oder teilweise aussetzen und betroffene Dienste (insbesondere Websites, Landingpages, Kampagnen, Anzeigen) in einen Wartungsmodus versetzen oder pausieren, bis die fälligen Beträge ausgeglichen sind. Während der Aussetzung bleiben Vergütungspflicht und Laufzeit unverändert bestehen. Nach Zahlungseingang nimmt tormin.BRAND die Leistungen innerhalb von drei Werktagen wieder auf.

§ 11 Vertraulichkeit

11.1Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrem Wesen nach als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind – auf Seiten von tormin.BRAND insbesondere Kalkulationen, Prozesse, Vorlagen, Kampagnenstrukturen und Know-how, auf Seiten des Kunden insbesondere Patienten-, Mitarbeiter-, Bewerber- und Kandidatendaten, Umsatzzahlen und interne Planungen. Sie nutzen solche Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und schützen sie durch angemessene Maßnahmen.

11.2Nicht von der Vertraulichkeit erfasst sind Informationen, die

  1. öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden,
  2. der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von Dritten berechtigt mitgeteilt wurden,
  3. aufgrund gesetzlicher Pflicht, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

11.3Der Kunde darf Angebote, Auftragsbestätigungen, Umsetzungspläne, diese AGB und die sonstige Korrespondenz mit tormin.BRAND jederzeit seinen Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Banken, Versicherern und sonstigen zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern sowie Gesellschaftern und Mitarbeitern zur Prüfung vorlegen. Dasselbe gilt für tormin.BRAND hinsichtlich ihrer Berater.

11.4Vom Kunden erhaltene Zugangs-, Kontakt- und Adressdaten sowie Daten von Interessenten, Bewerbern und Kandidaten verwendet tormin.BRAND ausschließlich für den vereinbarten Zweck und die Vertragsdauer; eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Auftragsverarbeitung, ein Verkauf oder eine Nutzung für eigene Zwecke sind ausgeschlossen.

11.5Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Laufzeit und drei Jahre nach Vertragsende. Bei Verstößen gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz; eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart.

§ 12 Referenznennung, Nutzungsrechte, Verbleib des Systems

12.1tormin.BRAND darf den Kunden als Referenzkunden nennen (Name, Praxis, Logo, Ort) und in allgemeiner Form über die Zusammenarbeit berichten. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; tormin.BRAND entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen aus den von ihr kontrollierten Medien.

12.2Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen der Kunde, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen erkennbar sind, darf tormin.BRAND für Referenz- und Eigenwerbezwecke nur mit gesonderter Einwilligung jeder abgebildeten Person nutzen; tormin.BRAND stellt hierfür eine Einwilligungserklärung bereit. Die Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Aufnahmen ohne erkennbare Personen (Räume, Gebäude, Ausstattung, Details) darf tormin.BRAND auch nach einem Widerruf für Referenz- und Eigenwerbezwecke nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.

12.3Nicht öffentliche Kennzahlen des Kunden veröffentlicht tormin.BRAND nur mit dessen Zustimmung in Textform. Eine anonymisierte Darstellung von Ergebnissen ohne Nennung von Name, Ort und erkennbaren Merkmalen des Kunden ist zulässig.

12.4Mit vollständiger Zahlung der Setup-Pauschale erhält der Kunde an den für ihn erstellten Inhalten – insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Anzeigenmotiven, Videos, Seiteninhalten und Kampagnenstrukturen – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für seinen eigenen Geschäftsbetrieb einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Konten, Seiten, Unternehmensprofile, Werbekonten und Domains stehen ohnehin im Namen des Kunden (§ 5.3). Das von tormin.BRAND eingerichtete System verbleibt damit nach Vertragsende beim Kunden.

12.5Nicht übertragen werden Rechte an den technischen Grundlagen und Werkzeugen von tormin.BRAND, insbesondere an Themes, Templates, Plugins, Automatisierungen, Prozessen, Vorlagen, Quellcode und Know-how. Soweit Lizenzen Dritter (etwa für Themes, Plugins oder Schriften) eingesetzt werden, gelten deren Bedingungen; tormin.BRAND benennt sie auf Anfrage. Eine Pflicht zur Herausgabe von Quellcode besteht nicht.

12.6Hosting, Wartung, Betreuung und Steuerung enden mit dem Vertrag. Die Mitwirkung von tormin.BRAND bei der Übergabe richtet sich nach § 17.

§ 13 Haftung

13.1tormin.BRAND haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit sie eine Garantie übernommen hat.

13.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.3Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; § 14.3 bleibt unberührt.

13.4tormin.BRAND haftet nicht für Entscheidungen, Richtlinienänderungen, Sperrungen, Ablehnungen oder Ausfälle von Plattformen Dritter (insbesondere Meta, Google, Stellenbörsen, Hosting- und Zahlungsdienstleister), soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Wird ein Konto oder eine Anzeige des Kunden gesperrt, unterstützt tormin.BRAND den Kunden im Rahmen der Kontingente bei der Klärung.

13.5Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt beim Kunden (§ 6.5, § 6.6), soweit tormin.BRAND sie nicht schuldhaft fehlerhaft erstellt hat.

13.6Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördlicher Anordnungen, Epidemien und nicht von tormin.BRAND zu vertretender Störungen externer Netze – befreien tormin.BRAND für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

13.7Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von tormin.BRAND.

§ 14 Hosting, Verfügbarkeit, Datensicherung

14.1Soweit tormin.BRAND Websites, Landingpages oder Formulare für den Kunden betreibt, sind diese grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. tormin.BRAND gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

14.2Nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet werden angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorher, in der Regel außerhalb der üblichen Praxiszeiten), Zeiten höherer Gewalt, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von tormin.BRAND (etwa Ausfälle fremder Netze, Angriffe auf Infrastruktur) sowie Sperrungen zur Wahrung der Netz- und Datensicherheit oder aufgrund behördlicher Anordnung. Eine bestimmte Übertragungskapazität ist nicht zugesichert.

14.3tormin.BRAND sichert die von ihr betriebenen Websites und Landingpages täglich und hält Sicherungen mindestens 14 Tage vor. Auf Anfrage spielt tormin.BRAND eine vorhandene Sicherung innerhalb von zwei Werktagen ein; Wiederherstellungen, die auf Handlungen des Kunden oder Dritter in dessen Konten zurückgehen, werden auf das Kontingent angerechnet. Ein Anspruch auf Vorhaltung über den genannten Zeitraum hinaus besteht nicht.

14.4Der Kunde sichert eigene Inhalte, Daten und Zugänge zusätzlich selbst und hält Zugangsdaten vertraulich.

§ 15 Leistungs- und Abrufbericht

15.1tormin.BRAND stellt dem Kunden für jeden Kalendermonat der Laufzeit einen Leistungs- und Abrufbericht bereit. Der Bericht enthält insbesondere die beauftragten Module, die eingegangenen Abrufe mit Bearbeitungsstand, die laufenden Maßnahmen und Kampagnenkennzahlen laut Plattform, Änderungen des Werbebudgets, offene Mitwirkungen des Kunden sowie den nächsten Kündigungstermin je Modul.

15.2Der Bericht wird im Kundenbereich bereitgestellt und dem Kunden auf Anfrage in Textform übermittelt. tormin.BRAND teilt dem Kunden die Bereitstellung in Textform mit.

15.3Einwendungen gegen den Inhalt eines Berichts hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Bereitstellung in Textform zu erheben. Erhebt er keine Einwendungen, gilt der Bericht als anerkannt. tormin.BRAND weist in jedem Bericht auf diese Frist und ihre Folge hin.

§ 16 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

16.1Mindestlaufzeit und Vertragsstart (§ 8.3) ergeben sich je Modul aus der Auftragsbestätigung. Module sind einzeln kündbar; die Kündigung eines Moduls lässt die übrigen Module unberührt.

16.2Jedes Modul kann von beiden Parteien zum Ende der Mindestlaufzeit und danach zum Ende jedes Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Mindestlaufzeit des Moduls:

Mindestlaufzeit des ModulsKündigungsfristBeispiel
bis einschließlich 3 Monate2 WochenLaufzeit bis 31.01. → Eingang bis 17.01.
mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate4 WochenLaufzeit bis 30.04. → Eingang bis 02.04.
mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate6 WochenLaufzeit bis 31.10. → Eingang bis 19.09.
mehr als 12 Monate3 MonateLaufzeit bis 30.04. → Eingang bis 31.01.

Die Kündigungsfrist beträgt in keinem Fall mehr als ein Drittel der Mindestlaufzeit. In Verlängerungszeiträumen gilt die Frist, die sich aus der ursprünglichen Mindestlaufzeit ergibt.

16.3Wird ein Modul nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich jeweils um die Dauer seiner Mindestlaufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate.

16.4Die Auftragsbestätigung nennt für jedes Modul das Ende der Mindestlaufzeit, den Verlängerungszeitraum, die Kündigungsfrist und den spätesten Tag für den Zugang der Kündigung jeweils als Datum. Der Leistungs- und Abrufbericht nennt den jeweils nächsten Kündigungstermin. Weichen die Angaben der Auftragsbestätigung von diesem Paragrafen ab, gilt die Auftragsbestätigung.

16.5Die ordentliche Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) und ist an vertrag@tormin-brand.de bzw. an die in der Auftragsbestätigung genannte E-Mail-Adresse des Kunden zu richten. Für die Fristwahrung ist der Zugang maßgeblich. Die Kündigung des Kunden muss von einer vertretungsberechtigten Person oder der in der Auftragsbestätigung benannten Ansprechperson stammen; bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung oder Echtheit, fragt tormin.BRAND unverzüglich beim Kunden nach, ohne dass dies die Fristwahrung berührt. tormin.BRAND bestätigt den Zugang jeder Kündigung in Textform.

16.6Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für tormin.BRAND insbesondere vor, wenn

  1. der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit mindestens zwei Pauschalen in Verzug ist,
  2. der Kunde erforderliche Mitwirkungen trotz Fristsetzung in Textform nachhaltig unterlässt,
  3. der Kunde die Leistungen für rechtswidrige Zwecke nutzt oder trotz Hinweis gegen Plattformrichtlinien verstößt,
  4. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn tormin.BRAND wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung in Textform mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht erfüllt.

16.7Endet ein Modul vorzeitig durch Kündigung von tormin.BRAND aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund oder durch eine vom Kunden vor Ablauf der Mindestlaufzeit erklärte Kündigung, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, bleibt der Anspruch auf die Pauschalen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet; sie werden pauschal mit 25 % der ausstehenden Pauschalen angesetzt. Beiden Parteien bleibt der Nachweis höherer oder niedrigerer ersparter Aufwendungen vorbehalten. Bereits gezahlte Setup-Pauschalen werden nicht erstattet (§ 8.2).

§ 17 Vertragsende: Übergabe, Konten, Daten

17.1Mit Vertragsende entfernt tormin.BRAND sich innerhalb von sieben Tagen als Partner bzw. Administrator aus den Konten, Seiten und Werbekonten des Kunden. Laufende Kampagnen werden auf Wunsch des Kunden in Textform pausiert oder in seinem Konto unverändert belassen; sie laufen dann in seiner alleinigen Verantwortung weiter.

17.2Inhalte von Websites und Landingpages, die tormin.BRAND für den Kunden betreibt, stellt tormin.BRAND dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende einmalig in einem gängigen Format (Texte, Bilder, Exportdatei) kostenfrei bereit. Eine Unterstützung beim Umzug auf einen anderen Anbieter (etwa Einrichtung beim neuen Hoster, Domain-Umzug) erbringt tormin.BRAND auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung nach dem in der Auftragsbestätigung genannten Stundensatz.

17.3Von tormin.BRAND betriebene Websites und Landingpages bleiben nach Vertragsende noch 30 Tage online, sofern der Kunde nichts anderes wünscht, und werden danach abgeschaltet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Sicherungen und Übernahmen innerhalb dieser Frist zu veranlassen.

17.4Personenbezogene Daten, die tormin.BRAND im Auftrag des Kunden verarbeitet hat, werden nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung 30 Tage nach Vertragsende gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 18 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

18.1tormin.BRAND verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von tormin.BRAND.

18.2Soweit tormin.BRAND personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – dies ist regelmäßig der Fall bei Hosting, Kontakt-, Anfrage- und Bewerbungsformularen, Kampagnen sowie Bewerber- und Kandidatenstrecken –, schließen die Parteien mit der Auftragsbestätigung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt der Kunde.

18.3Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung von Daten von Patienten, Interessenten, Bewerbern und Kandidaten eine Rechtsgrundlage besteht und die Betroffenen nach Art. 13 DSGVO informiert werden; tormin.BRAND stellt Textvorlagen bereit.

§ 19 Besondere Bedingungen für Modul 3 und Modul 4

19.1Gegenstand von Modul 3 (Mitarbeitergewinnung & Bewerberstrecke) ist der Aufbau und Betrieb einer Bewerberstrecke: Karriereseite, Anzeigen, Kampagnen und die technische Zuleitung von Bewerbungen an den Kunden. Die Sichtung von Bewerbungen, Gespräche, Zu- und Absagen sowie Vertragsangebote obliegen allein dem Kunden. tormin.BRAND ist nicht Arbeitsvermittler und wird nicht Partei des Arbeitsverhältnisses.

19.2Gegenstand von Modul 4 (Praxisnachfolge & Nachfolgerstrecke) ist der Aufbau und Betrieb einer Nachfolgerstrecke: Landingpage, Anzeigen, Kampagnen, eine Kandidatenstrecke sowie – soweit beauftragt – eine Vorqualifizierung von Interessenten anhand der vom Kunden festgelegten Kriterien. Geschuldet ist die Erreichung und Zuleitung von Interessenten, nicht das Zustandekommen einer Übernahme.

19.3Nicht Gegenstand von Modul 4 sind insbesondere:

  1. die Vermittlung eines Nachfolgers oder einer Praxisübergabe im Sinne der §§ 652 ff. BGB,
  2. die Bewertung der Praxis, die Ermittlung oder Verhandlung eines Kaufpreises, die Gestaltung oder Prüfung von Kauf-, Miet-, Gesellschafts- oder Arbeitsverträgen,
  3. Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung sowie die Vermittlung von Finanzierungen,
  4. Verhandlungen mit Interessenten, Kassenärztlichen Vereinigungen, Kostenträgern, Vermietern oder Banken. Für diese Themen zieht der Kunde eigene Berater hinzu. Die Vergütung für Modul 4 ist unabhängig davon geschuldet, ob und mit wem eine Übernahme zustande kommt.

19.4Soweit in der Auftragsbestätigung vereinbart, führt tormin.BRAND die Nachfolgerkampagne ohne Nennung des Praxisnamens und ohne Angaben, die eine Identifizierung der Praxis ermöglichen (anonyme Kampagne). Der Kunde bestimmt, zu welchem Zeitpunkt und gegenüber welchen Interessenten die Praxis offengelegt wird. Beide Parteien behandeln die Nachfolgesuche vertraulich (§ 11).

19.5Daten von Bewerbern und Kandidaten verarbeitet tormin.BRAND ausschließlich im Auftrag des Kunden nach § 18. Sie werden dem Kunden zugeleitet und nach Vertragsende nach § 17.4 gelöscht; eine Nutzung für andere Kunden oder eigene Zwecke ist ausgeschlossen.

§ 20 Vertragsübertragung

20.1tormin.BRAND kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Umstrukturierung oder Unternehmensveräußerung übertragen.

20.2Der Kunde wird hierüber mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt seine Zustimmung als erteilt; auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung in Textform kündigen.

§ 21 Änderungen dieser AGB

21.1tormin.BRAND kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht – insbesondere Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, Änderungen von Plattformen oder technischen Rahmenbedingungen oder die Schließung von Regelungslücken – und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind hiervon ausgenommen.

21.2Die geänderte Fassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform übersandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gilt die geänderte

Fassung als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folge des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen.

21.3Widerspricht der Kunde fristgerecht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. tormin.BRAND kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1Rechtserhebliche Erklärungen, Rechnungen und Vertragsdokumente kann tormin.BRAND dem Kunden elektronisch übermitteln. Maßgebliche E-Mail-Adressen sind die in der Auftragsbestätigung genannten; Änderungen teilen die Parteien einander in Textform mit.

22.2Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.3Erfüllungsort ist Hennef (Sieg). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Siegburg. tormin.BRAND kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

22.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Unternehmerinformation

tormin.BRAND GmbH · Reutherstraße 1c · 53773 Hennef (Sieg) · Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Nestler · Registergericht: Amtsgericht Siegburg, HRB 19701

USt-IdNr.: DE464060002

Vertrag: vertrag@tormin-brand.de · Service und Abrufe: service@tormin-brand.de · Tel. +49 2242 9354199 · www.tormin-brand.de

Stand: Juni 2026